Beiträge
Beitragsordnung
§ 1 Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der erstmalig mit dem Beitritt fällig wird und dann jeweils bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres direkt oder durch Bankeinzugverfahren zu entrichten ist auf das Konto bei der Sparkasse Oder-Spree, IBAN: DE12 1705 5050 3702 5777 68, BIC: WELADED1LOS.
§ 2 (1) Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche Personen 60,00 €. Rentner und Jugendliche bis zum 25 Lebensjahr zahlen 30,00 €. Für eine eigene Zweitmitgliedschaft des Lebenspartners sind 10,00 € zu zahlen. Studenten und Auszubildende zahlen 15,00 €.
§ 2 (2) Im Ausnahmefall kann der Jahresbeitrag für einkommensschwache Personen auf Antrag und mit Beschluß des Vorstandes reduziert oder erlassen werden.
§ 2 (3) Der Jahresbeitrag juristischer Personen beträgt 250,00 €. Betriebe, Unter- nehmen und Institutionen mit $ 5 Mitarbeitern/ Beschäftigten zahlen ebenfalls 250,00 €.
§ 3 Mitglieder und Sympathisanten des Fördervereins "Kurort Bad Saarow" e.V. können die Tätigkeit oder ausgewählte Vorhaben des Vereins durch finanzielle oder sonstige materielle Zuwendungen unterstützen.
§ 4 Die Beitragsordnung kann in ihren Teilen oder gesamt nur durch Beschluß einer Mitgliederversammlung verändert werden.
§ 5 Diese Beitragsordnung wurde am 1. August 1995 von den Gründungsmitgliedern beschlossen und trat tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie erhielt ihre derzeitige Fassung durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.03.2011.